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   VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602   

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https://dejure.org/2017,20553
VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602 (https://dejure.org/2017,20553)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602 (https://dejure.org/2017,20553)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 11 ZB 17.30602 (https://dejure.org/2017,20553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine; Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Bestehen einer inländischen Fluchtalternative in anderen Landesteilen der Ukraine

  • rewis.io

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht Ukraine; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Situation zurückkehrender Familien; Fluchtalternative; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Abschiebungshindernis; Versorgungslage

  • rechtsportal.de

    Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine; Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Bestehen einer inländischen Fluchtalternative in anderen Landesteilen der Ukraine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. OVG NW, B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 16.30735

    Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot - Anwendung der Kriterien des § 60a

    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn.2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.; Berlit, a.a.O., § 78 Rn. 609 ff.).
  • VG Bayreuth, 25.04.2018 - B 5 K 16.31862

    Keine Verfolgung in der Ukraine wegen Mobilisierungs- und Wehrdienstentziehung -

    Nach dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Ukraine vom 12. März 2018, Stand: Januar 2018, VS-NfD, S. 18) sind die Existenzbedingungen im Landesdurchschnitt jedoch knapp ausreichend und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gesichert, auch wenn die Situation gerade der auf staatliche Versorgung angewiesenen älteren Menschen, Kranken, Behinderten und Kinder karg ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 4; B.v. 22.8.2016 - 11 ZB 16.30136 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 19.5.2016 - Au 2 K 16.30426 - juris Rn. 21; VG München, U.v. 12.8.2015 - M 16 K 14.31091 - juris Rn. 20).

    Die genannten Verhaltensweisen gegenüber Personen aus der Ostukraine erreichen nicht die Intensität, aufgrund derer die Kläger (auch) bezogen auf den Ort des internen Schutzes eine begründete Furcht vor Verfolgung geltend machen können (BayVGH, B.v. 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris).

  • VG Bayreuth, 09.03.2018 - B 5 K 16.31709

    Abgewiesene Klagen in asylrechtlichem Streit

    Nach dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Ukraine, Stand: Januar 2017, VS-NfD, S. 15) sind die Existenzbedingungen im Landesdurchschnitt jedoch knapp ausreichend und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gesichert, auch wenn die Situation gerade der auf staatliche Versorgung angewiesenen älteren Menschen, Kranken, Behinderten und Kinder karg ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 4; B.v. 22.8.2016 - 11 ZB 16.30136 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 19.5.2016 - Au 2 K 16.30426 - juris Rn. 21; VG München, U.v. 12.8.2015 - M 16 K 14.31091 - juris Rn. 20).

    Die genannten Verhaltensweisen gegenüber Personen aus der Donbassregion erreichen nicht die Intensität, aufgrund derer die Kläger (auch) bezogen auf den Ort des internen Schutzes eine begründete Furcht vor Verfolgung geltend machen können (BayVGH, B.v. 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris).

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